Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
SOLATEX GmbH
Stand: 17.06.2024
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und den mit uns abgeschlossenen Lieferverträgen. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass diese nochmals zugesandt werden müssen, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen haben.
II. Vertragsabschluss und Umfang der Lieferung
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
Die zu dem Auftrag gehörenden Unterlagen, unsere Produktinformationen und sonstige Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und Maßangaben werden nicht Vertragsbestandteil und sind nur annähernd maßgebend. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine Garantie, sofern dies ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt wird.
Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung vor. Geringfügige Abweichungen gegenüber der Bestellung gelten als vertragsgemäß. Dies insbesondere, falls nach Angebotsabgabe im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung Änderungen an den Produkten vorgenommen werden. Hierbei sind wir berechtigt, die technisch veränderte Ausführung zu liefern, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat die hierzu notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder termingemäß ausgeführt oder dem Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Angebotseingang die bestellte Lieferung zugesandt wird. Die Auftragsfiktion gilt nicht für Bestätigungen, Ausführungen oder Sendungen, die für den Besteller erkennbar im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfolgten und keine Unterschrift tragen.
Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen, behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
Alle Vereinbarungen, welche zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
III. Preise
Alle Preise sind Euro-Preise. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Leistung. An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, sind wir für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsabschluss gebunden. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend den eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen unserer Lieferanten oder sonstiger auf unserer Ware liegenden Kosten einschließlich öffentlicher Lasten zu erhöhen, soweit die Lieferverzögerung vom Auftraggeber zu vertreten ist. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B-Kunden) verstehen sich unsere Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Post- oder Bahnstation des Bestellers im Inland bzw. frachtfrei deutsche Grenze. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C-Kunden) sowie im Online-Shop werden etwaige Versand- und Lieferkosten gesondert ausgewiesen und dem Verbraucher vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung transparent mitgeteilt. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Für eine entsprechende Entsorgung hat der Besteller Sorge zu tragen, es sei denn, wir sind durch gesetzliche Vorschriften zur Rücknahme verpflichtet. Sonderwünsche des Bestellers, beschleunigte Versandart, Spezialverpackung etc. werden berücksichtigt. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Lieferung und dem eventuellen Anschluss der Anlage vereinbart werden.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für nicht vorgesehene Installationsarbeiten, die vom Besteller gewünscht werden.
Die Preise für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B-Kunden) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C-Kunden) sowie im Online-Shop verstehen sich alle angegebenen Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils anfallende Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
IV. Zahlungsbedingungen
Der Besteller ist zum Skontoabzug laut Rechnung berechtigt. Es gelten ausschließlich die im Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen, ansonsten ist der Eingang des Kaufpreises bei uns innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug netto geschuldet. Mit Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß Ziffer 4 geltend zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag uneingeschränkt und einredefrei verfügen kann.
Rechnungsregulierung durch Scheck und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber; bei Wechseln bedarf dies unserer vorherigen Zustimmung. Der Besteller trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängenden Kosten.
Die Aufrechnung und/oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Bei verspäteter Zahlung können, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden; ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB, beträgt der Zinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für künftige Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehender Ziffer 8 können wir vom Käufer Sicherheit verlangen.
Für jede Mahnung dürfen wir 10,00 EUR verlangen.
Verkaufspersonal und technisches Personal ist zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu 500,00 EUR in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung.
V. Lieferzeit
Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich und verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder eine Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie z.B. Energiemangel, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Komponenten, Streiks, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Soweit für gelieferte Geräte oder Anlagen die regelmäßige Wartung empfohlen wird, haften wir für auftretende Mängel nicht, wenn diese auf unterlassener Wartung beruhen.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit sie für den Besteller zumutbar und entsprechend dem bestimmungsgemäßen Gebrauch verwertbar sind.
Auf die genannten Umstände kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der betroffenen Lieferungen.
VI. Versand und Gefahrübergang
Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt.
Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen und unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen wie frachtfreie Versendung oder Anfuhr übernehmen. Bei Lieferung mit Aufstellung geht die Gefahr am Tage ihrer Betriebsbereitschaft über.
VII. Aufstellung
Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und uns rechtzeitig zu stellen: Hilfskräfte in der vom Lieferer erforderlich erachteten Zahl; für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume sowie für die Leute des Lieferers angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume.
Verzögert sich die Abnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit zu tragen.
VIII. Pflichtverletzung wegen Mängel – Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.
Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Sofern Sie Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer.
Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung; ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder mangelhafter Bauarbeiten.
Nimmt der Besteller oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haftet der Lieferer nicht für die daraus entstandenen Folgen.
Die Bestimmungen über Lieferfrist und Haftung gelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke. Hat die erste Nachbesserung nicht zum Erfolg geführt, muss der Besteller dem Lieferer Gelegenheit geben, die Nachbesserung ein zweites Mal zu versuchen.
Für Wiederinstandsetzung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.
Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
SOLATEX Hersteller-Teilegarantie
Für ausgewählte Bauteile gewährt die SOLATEX GmbH zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Hersteller-Teilegarantie. Im Garantiefall liefert SOLATEX während der jeweils angegebenen Garantiezeit die entsprechenden Ersatzteile kostenlos, sofern diese noch lieferbar sind.
Die Garantie umfasst ausschließlich die Lieferung der betroffenen Ersatzteile. Ausbau-, Einbau-, Montage-, Fahrt-, Prüf- und sonstige Folgekosten sind nicht Bestandteil der Garantie. Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung sowie natürlicher Verschleiß sind ausgeschlossen.
Die Garantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Kaufvertrages ist und auf Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung ausgewiesen wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.
Prüfpflicht vor der Montage: Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware vor der Montage sorgfältig auf Beschädigungen, Kratzer, Farbabweichungen oder sonstige sichtbare Mängel zu untersuchen. Mängel, die bei einer solchen Sichtprüfung vor der Montage ohne Weiteres erkennbar gewesen wären, können nach erfolgter Montage oder nach Inbetriebnahme des Produktes nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden, sofern der Käufer diese Mängel nicht unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Beginn der Montage, schriftlich angezeigt hat. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur für Mängel, die bei einer zumutbaren Sichtprüfung offensichtlich erkennbar waren; verdeckte Mängel, die erst nach der Montage erkennbar werden, bleiben von dieser Regelung unberührt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers gemäß §§ 434 ff. BGB bleiben im Übrigen unberührt.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern behalten wir das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsrückstand ist.
Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab.
Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben.
Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns als Hersteller vorgenommen. Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts hat der Besteller die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen unverzüglich anzuzeigen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern (B2B): Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Gegenüber Verbrauchern (B2C): Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gilt als Gerichtsstand der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Gerichtsstand, insbesondere zum Verbrauchergerichtsstand gemäß § 29c ZPO und § 14 UKlaG, bleiben unberührt. Eine Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands zulasten des Verbrauchers ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
Unsere Rechtsbeziehungen zum Besteller bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten der Besteller werden in unserer EDV-Anlage gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
XI. Schlussbestimmungen
Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
SOLATEX Aufmaß-Schutz – Besondere Bedingungen
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Bestellungen von Markisenstoffen, bei denen der SOLATEX Aufmaß-Schutz ausdrücklich im Rahmen des Bestellvorgangs hinzugebucht wurde.
Gegenstand des Aufmaß-Schutzes: Der SOLATEX Aufmaß-Schutz ist ein optionaler Zusatz-Service für Markisenstoffe, der ausschließlich dann gilt, wenn er vom Käufer im Bestellprozess gegen einen gesonderten Aufpreis (7,5 % des Materialwerts, inkl. MwSt.) hinzugebucht wurde und in der Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesen ist.
Geltungsbereich: Der Aufmaß-Schutz gilt ausschließlich für Markisenstoffe (keine Markisensysteme, kein Zubehör außer Keder) und nur für die in der Bestellung konkret konfigurierten Abmessungen und Optionen.
Gültigkeitsdauer: Der Aufmaß-Schutz gilt 30 Tage ab dem Tag der nachweisbaren Anlieferung des Stoffes an der vom Käufer angegebenen Lieferadresse. Meldungen nach Ablauf dieser Frist werden nicht berücksichtigt.
Umfang der Leistungen: Innerhalb der Gültigkeitsdauer umfasst der Aufmaß-Schutz folgende Leistungen nach Prüfung durch SOLATEX:
Fallprüfung: SOLATEX prüft das gemeldete Maß- oder Passformproblem anhand von Fotos und Angaben des Käufers.
Breitenkürzung: Einmalige Breitenkürzung des Stoffes, sofern dies technisch machbar ist.
Neuer Ersatzstoff bei Totalfehler: Bei nachweisbaren, nicht korrigierbaren Maßfehlern, die eine Montage unmöglich machen, liefert SOLATEX einmalig einen neuen Ersatzstoff.
Keder-Service: Bei nachweislichem Nichtpassen des mitgelieferten oder gewählten Keders wird einmalig ein passender Ersatz-Keder kostenlos per Paketdienst zugesandt.
Versand per Paketdienst inklusive: Versandkosten für Maßschutz-Maßnahmen per Paketdienst sind enthalten. Logistikkosten, die eine Abholung und einen Versand per Spedition erfordern, sind nicht Bestandteil des Maßschutzes.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Der Käufer muss das Problem schriftlich per E-Mail an SOLATEX melden, eine aussagekräftige Fotodokumentation beifügen sowie den Sachverhalt nachvollziehbar beschreiben. SOLATEX behält sich vor, weitere Nachweise anzufordern.
Entscheidungsbefugnis: SOLATEX entscheidet nach technischer Prüfung, welche Maßnahme sinnvoll und möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht nicht. Jede Maßnahme wird einmalig gewährt.
Ausschlüsse: Der Aufmaß-Schutz gilt nicht für: Schäden durch unsachgemäße Montage oder Lagerung; Abweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen; Falschlieferungen, die bereits bei Annahme der Ware erkennbar waren und nicht unverzüglich gemeldet wurden; Farbabweichungen; sowie Mängel, die auf fehlerhafte Angaben des Käufers zurückzuführen sind. Ausdrücklich ausgeschlossen ist ferner die Verwechslung von Breite und Ausfall durch den Käufer: Bestellt der Käufer einen Stoff mit vertauschten Maßangaben (d. h. Breite und Ausfall wurden bei der Bestellung verwechselt), begründet dies keinen Anspruch aus dem Aufmaß-Schutz. Der Käufer ist verpflichtet, Breite (= horizontale Ausdehnung, quer zur Markise) und Ausfall (= Tiefe des Ausfalls, in Ausfahrrichtung) korrekt und eindeutig anzugeben.
Nachzahlung bei Vergrößerung der Fläche: Sollte ein Stoff aufgrund zu kurz oder zu schmal gemessener Abmessungen nicht montierbar sein und es kommt dadurch zu einer Neulieferung eines Stoffes mit vergrößerten Abmessungen, müssen alle dadurch entstehenden Aufpreise für die vergrößerte Fläche vom Käufer nachbezahlt werden. Der Aufmaß-Schutz deckt in diesem Fall ausschließlich die einmalige Ersatzlieferung ab, nicht jedoch die Mehrkosten für die größere Stofffläche. Die Preisberechnung erfolgt dabei auf Basis der aktuell gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Neulieferung.
Preis und Skontierung: Der Aufmaß-Schutz-Aufpreis ist vom Skontoabzug ausgenommen und wird stets zum vollen Betrag berechnet, unabhängig von der gewählten Zahlungsart.
Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung: Der SOLATEX Aufmaß-Schutz ist ein freiwilliger Zusatz-Service und tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, schränkt diese jedoch nicht ein.
Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
Im Sinne von § 13 BGB gelten ergänzend folgende Regelungen:
Ablehnung von Bestellungen: Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
Zustandekommen des Kaufvertrages: Eine verbindliche Bestellung des Verbrauchers stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein rechtswirksamer Kaufvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung durch den Verkäufer zustande. Eine automatisch erzeugte Auftragseingangsbestätigung per E-Mail nach einer Online-Bestellung stellt lediglich eine Eingangsbestätigung dar und gilt nicht als Auftragsbestätigung oder Annahme des Angebots.
Gefahrübergang bei Verbrauchern: Abweichend von § VI dieser AGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache bei Verbrauchern erst mit der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Verbraucher (Anlieferung an der angegebenen Lieferadresse) über.
Keine nachträglichen Änderungen nach Auftragsbestätigung: Bestätigte Bestellungen können nachträglich nicht mehr geändert werden, da mit der Auftragsbestätigung der Fertigungsprozess unmittelbar beginnt. Änderungswünsche nach erfolgter Bestätigung können daher grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Nacherfüllung durch Abholung beim Verbraucher (Rückholung zur Instandsetzung): Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Anlieferungsdatum bzw. Übergabe der Ware an den Verbraucher ist der Verkäufer berechtigt, zur Behebung von Produktionsfehlern oder werksseitigen Defekten die Abholung der mangelhaften Ware beim Verbraucher zu verlangen, sofern die Mängelbehebung eine Rücksendung an den Hersteller oder das Werk des Verkäufers erfordert. In diesem Fall wird dem Verbraucher auf Kosten des Verkäufers geeignetes Verpackungsmaterial zur Verfügung gestellt. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware sorgfältig in dem bereitgestellten Verpackungsmaterial zu verpacken und für die Abholung bereitzustellen. Die Abholung erfolgt durch einen vom Verkäufer beauftragten Speditions- oder Logistikdienstleister. Die Instandsetzung der Ware wird sodann im Werk des Verkäufers oder durch einen autorisierten Partnerbetrieb vorgenommen. Nach erfolgreicher Mängelbehebung wird die Ware auf Kosten des Verkäufers an die vom Verbraucher angegebene Lieferadresse zurückgeliefert. Alle Kosten der Abholung, der Rücksendung und der Instandsetzung trägt der Verkäufer, sofern der Mangel auf einen Produktions- oder Materialfehler zurückzuführen ist und der Verbraucher den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers auf Rücktritt oder Minderung bleiben unberührt, sofern die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Verbraucher nicht zumutbar ist.
Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SOLATEX GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
⚠ Ausschluss des Widerrufsrechts bei Maßanfertigungen
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Dies betrifft insbesondere alle nach Maß gefertigten Markisenstoffe, Markisen und Zubehörteile, die nach den individuellen Angaben des Kunden (Maße, Farben, Konfiguration) produziert werden. Diese Waren können weder widerrufen noch zurückgegeben werden.
Änderungen nach erfolgter Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung können nicht akzeptiert werden, da der Produktionsprozess zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat.
Folgen des Widerrufs (soweit das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist)
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Rückzahlung so lange zurückzuhalten, bis die zurückgesandte Ware bei uns eingegangen ist und auf Beschädigungen geprüft wurde, die nachweislich nicht durch die bestimmungsgemäße Nutzung des Produktes verursacht wurden. Bei festgestellten Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, sind wir berechtigt, einen angemessenen Wertersatz von der Rückzahlung in Abzug zu bringen.
📦 Rücksendekosten trägt der Käufer
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Rücksendekosten gehen bei gültigem Widerruf vollständig zu Lasten des Käufers. Bei sperrigen oder schweren Waren (z. B. Markisensysteme) können die Rücksendekosten erheblich sein. Wir empfehlen, die Waren versichert und mit Sendungsverfolgung zurückzusenden.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
- An: SOLATEX GmbH
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
- — Bestellt am (*) / erhalten am (*):
- — Name des/der Verbraucher(s):
- — Anschrift des/der Verbraucher(s):
- — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- — Datum:
- (*) Unzutreffendes streichen.
AGB Stand: 17.06.2024 · SOLATEX GmbH
